Academic report

German : Der Gerichtshof in 50 Fragen

By Council of Europe, on 8 September 2020



Die Konvention unterscheidet zwischen zwei Beschwerdeformen: Individualbeschwerden, die von jeder natürlichen oder juristischen Person, Personenvereinigung oder nichtstaatlichen Organisation mit der Behauptung einer Verletzung der Konventionsrechte erhoben werden können, und Staatenbeschwerden, die von einem Konventionsstaat gegen einen anderen Konventionsstaat angestrengt werden.




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