United Nations report

German : Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten

By Council of Europe, on 8 September 2020



Artikel 2 – Recht auf Leben1 Das Recht jedes Menschen auf Le-ben wird gesetzlich geschützt. Niemand darf absichtlich getötet werden, außer durch Vollstreckung eines Todesurteils, das ein Gericht wegen eines Verbre-chens verhängt hat, für das die Todes-strafe gesetzlich vorgesehen ist.




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