Academic report
German : Der Gerichtshof in 50 Fragen
Die Konvention unterscheidet zwischen zwei Beschwerdeformen: Individualbeschwerden, die von jeder natürlichen oder juristischen Person, Personenvereinigung oder nichtstaatlichen Organisation mit der Behauptung einer Verletzung der Konventionsrechte erhoben werden können, und Staatenbeschwerden, die von einem Konventionsstaat gegen einen anderen Konventionsstaat angestrengt werden.
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- Available languages Ukrainian : ЄСПЛ у 50-ти запитанняхThe ECHR in 50 questionsLe CEDH en 50 questions